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   BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99   

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https://dejure.org/1999,17546
BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99 (https://dejure.org/1999,17546)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1999 - IV R 61/99 (https://dejure.org/1999,17546)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - IV R 61/99 (https://dejure.org/1999,17546)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.1995 - VII R 29/95

    Begründung der Revision durch Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
    Da es nach alledem bereits an einem schlüssigen Vortrag und der entsprechenden Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens fehlt, kann es dahinstehen, ob die Revision etwa auch deshalb unzulässig wäre, weil die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO entspricht (s. etwa BFH-Urteil vom 26. September 1995 VII R 29/95, BFH/NV 1996, 385, m.w.N., und Senatsurteil vom 2. Juli 1998 IV R 60/97, BFH/NV 1999, 149).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97

    Krankenpfleger - Selbständige Tätigkeit - Kassenprüfung beim Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
    Da es nach alledem bereits an einem schlüssigen Vortrag und der entsprechenden Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens fehlt, kann es dahinstehen, ob die Revision etwa auch deshalb unzulässig wäre, weil die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO entspricht (s. etwa BFH-Urteil vom 26. September 1995 VII R 29/95, BFH/NV 1996, 385, m.w.N., und Senatsurteil vom 2. Juli 1998 IV R 60/97, BFH/NV 1999, 149).
  • BFH, 13.03.1985 - I R 122/83

    Bezeichnung der Beteiligten in der Revisionsschrift - Bezeichnung der

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
    Beruft sich jemand, wie der Prozessbevollmächtigte der Kläger, darauf, die rechtzeitig abgesandte Revisionsschrift sei verlorengegangen, so erfordert dies, dass der rechtzeitige Abgang des Schriftsatzes durch Vorlage einer Ablichtung des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) oder einer Versicherung an Eides statt (§ 294 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO) der mit der Absendung des Schriftsatzes vom 23. Juli 1999 befassten Person glaubhaft gemacht wird (s. BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 122/83, BFH/NV 1986, 48).
  • BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
    Beruft sich jemand, wie der Prozessbevollmächtigte der Kläger, darauf, die rechtzeitig abgesandte Revisionsschrift sei verlorengegangen, so erfordert dies, dass der rechtzeitige Abgang des Schriftsatzes durch Vorlage einer Ablichtung des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) oder einer Versicherung an Eides statt (§ 294 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO) der mit der Absendung des Schriftsatzes vom 23. Juli 1999 befassten Person glaubhaft gemacht wird (s. BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 122/83, BFH/NV 1986, 48).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 112/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist -

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
    Beruft sich jemand, wie der Prozessbevollmächtigte der Kläger, darauf, die rechtzeitig abgesandte Revisionsschrift sei verlorengegangen, so erfordert dies, dass der rechtzeitige Abgang des Schriftsatzes durch Vorlage einer Ablichtung des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) oder einer Versicherung an Eides statt (§ 294 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO) der mit der Absendung des Schriftsatzes vom 23. Juli 1999 befassten Person glaubhaft gemacht wird (s. BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 122/83, BFH/NV 1986, 48).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (BFH-Beschluss vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40).
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